Am 11. Oktober war in der Allgemeinen Zeitung zu lesen, dass die letzte Kneipe in Bad Bevensen faktisch schließen muss, da ihr der Betrieb nach 18:30 Uhr behördlich untersagt wurde. Die SPD-Stadtratsfraktion hat dafür kein Verständnis.

Als Grund dafür wird in der Zeitung die Baugenehmigung des Jahres 1982 genannt, in der die Öffnungszeiten so festgelegt wurden. Die SPD-Stadtratsfraktion hat jetzt eine Anfrage an die Verwaltung gestellt, um offene Fragen in dieser Angelegenheit zu klären.

Hannes Henze: „Damit fehlt unserer Stadt ein weiterer Treffpunkt für Jung und Alt. Insbesondere der jungen Generation wird der letzte Ort genommen, an dem man sich am Wochenende abends in Bad Bevensen treffen kann. Der Leserbrief von David Venturini bringt es auf den Punkt.“

Gerade die Art und Weise kann die SPD-Fraktion nicht verstehen. „Aufgrund der jahrzehntelangen Duldung wäre hier zunächst die Anordnung von Mindermaßnahmen und vor allen Dingen das Ausloten von anderen Möglichkeiten in Betracht zu ziehen gewesen.“, findet Dirk Baum.

„Wir brauchen einen Interessensausgleich zwischen dem Betreiber und den Besuchern der Lokalität auf der einen Seite und den Anwohnern auf der anderen. Aber eine einseitige Entscheidung ist nicht nachvollziehbar.“, so Henze. „Es muss eine Lösung gefunden werden, die die Anwohner vor lautem Lärm mitten in der Nacht schützt und gleichzeitig den Betrieb realistisch ermöglicht.“

Zur plötzlichen Heranziehung der Baugenehmigung aus dem Jahr 1982 sagt Henze abschließend: „Wichtig ist jetzt, dass ausgeschlossen wird, dass solche Überraschungen nicht auch noch woanders auftreten. Hier ist die Stadtverwaltung jetzt zu Transparenz verpflichtet. Auch um die Menschen zu schützen, die in der jetzigen Zeit den Mut haben, sich selbständig zu machen.“

Konkret hat die SPD-Stadtratsfraktion folgende Fragen an die Stadtverwaltung eingereicht:

1. Was ist der Grund dafür, dass von den vorgegebenen Öffnungszeiten erst jetzt Kenntnis erlangt wurde?

2. Wurden vor der behördlichen Anordnung Mindermaßnahmen geprüft, die für den Betreiber nicht die Schließung bedeutet hätten? Gibt es diesbezüglich noch Spielraum?

3. Ist es möglich die Öffnungszeiten zu verlängern und zu wann wäre das umsetzbar?

4. Seit wann liegen Beschwerden seitens der Anwohner vor und von wie vielen Anwohnern sind Beschwerden bei der Stadt eingegangen?

5. In welcher Form werden Gastronomen oder andere Gewerbetreibende in der Stadt über solche oder ähnliche Auflagen informiert? Ist die Stadt oder jemand anderes zur Information verpflichtet oder wo können solche Vorschriften eingesehen werden? Hatte der Betreiber der jetzigen Kneipe die Möglichkeit, sich vor der Eröffnung über die Auflagen aus dem Jahr 1982 zu informieren und wenn ja, wo und wie?

6. Besteht die Gefahr, dass solche Auflagen noch für andere Objekte in der Innenstadt gelten und derzeit nur nicht bekannt sind? Wie wird das verhindert?